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Waldbrandverordnung für St. Pölten

19. März 2025
Mit 19.03.2025 wurde die aktuelle Waldbrandverordnung für die Stadt St. Pölten ausgegeben!
Der Bürgermeister der Stadt St. Pölten hat am 10.03.2025 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung BGBl. I Nr. 144/2023, verordnet:
§ 1 In den Wäldern des Verwaltungsbezirks der Stadt St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten
von Feuer verboten. 🚫⚠️🚫
Diese Verordnung ist auf der RIS-Seite des Bundes nachzulesen: https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BVB&Dokumentnummer=BVB_NI_P_20250319_2
 
Wir appellieren an alle, diese auch einzuhalten und damit zu unser aller Sicherheit beizutragen!

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